Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen


1. Vertragsgegenstand

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Unterkunft ist verbindlich geschlossen. Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl zur Verfügung gestellt.


2. Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben oder individuell zu klären.


3. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: individuell anpassbar

  • ab 30 Tage vor Reiseantritt: 20 %
  • ab 14 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise: 80 % des Reisepreises (max. 90 %)

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.


4. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.


5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.


7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)


8. Tierhaltung

Tiere, jeglicher Art sind in der Unterkunft nicht gestattet.


9. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


10. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.


11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig. Der Wohnsitz des Vermieters ist Gerichtsstand.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ferienhaus Im Riedwingert

Der Mietvertrag wurde zwischen dem Mieter und der Familie Ullrich geschlossen. Der komplette Mietpreis ist bar vor Ort oder Überweisung vor Anreise zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes.

Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und nur mit der im Mietvertrag vereinbarten Personenzahl zu nutzen. Verstößt der Mieter gegen die vereinbarte Maximalbelegung stimmt er einer doppelten Mietpreiszahlung entsprechend Gesamtpreis dieses Mietvertrages zu. Bei vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden haftet der Verursacher. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietobjektes.

Bei Einzug überzeugt sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes, anderenfalls erkennt er Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Einrichtung an. Festgestellte Schäden sind dem Vermieter spätestens am nächsten Tag anzuzeigen. Beanstandungen oder Reklamationen sind dem Vermieter während des Aufenthaltes anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Benachrichtigung und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, stehen dem Mieter keine Ansprüche wegen Nichterfüllung des Mietvertrages, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu.

Die Haftung des Vermieters für Schäden, die keine Körperschäden sind, beschränkt sich auf die Höhe des Übernachtungspreises laut Mietvertrag. Voraussetzung ist, dass weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt wurde. Der Vermieter haftet nicht für Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören insbesondere Anordnungen von Behörden, Überflutungen, Sturm, Stromausfälle, Straßensperrungen, Stau, Feuer und Terroranschläge. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Sachen, die der Mieter in das Mietobjekt eingebracht hat, auch haftet er nicht für Fahrzeugbeschädigungen bei Nutzung eines vorhandenen Parkplatzes. Besondere Parkplatzeigenschaften werden nicht zugesichert. Diese Nutzungen erfolgen auf eigene Gefahr.

Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Räumt der Mieter das Mietobjekt nach 11.00 Uhr, so gilt in jedem Fall eine Gebühr von 10,- Euro je angefangene Stunde als vereinbart.

Den Schlüssel erhält der Mieter vom Vermieter oder beauftragter Person und wirft ihn bei Abreise in den Briefkasten am Hoftor. Für beschädigte, verlorene und nicht ordnungsgemäß zurück gegebene Schlüssel haftet der Mieter.

Die Stadt Bad Dürkheim erhebt einen Gästebeitrag. Die Gästekarte erhalten Sie gegen Barzahlung bei Anreise.

Bei Abreise ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen, insbesondere ist Geschirr zu spülen und Müll zu entsorgen. Unterlässt der Mieter diese Tätigkeiten stimmt er einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 50,- Euro zu.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Familie Ullrich wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt in Bad Dürkheim.